Liebe Gäste, Kunden und Freunde!
Seit 5. März 2022 dürfen die Heurigenbetriebe Gäste auch ohne 3G-Nachweis im Heurigenlokal bewirten.
Das Tragen einer FFP2-Maske in geschlossenen Räumen, abseits des Sitzplatzes, wird seit 24. April nur mehr empfohlen.
Ab 19. Februar 2022 dürfen die Heurigenbetriebe unter Einhaltung der „3-G-Regel“ (und FFP2-Maskenpflicht abseits des Sitzplatzes) Gäste im Heurigenlokal bewirten!
Wir wünschen Ihnen noch einen schönen Advent und freuen uns, Sie gesund wiederzusehen.
2-G-Regel: Zutritt nur für genesene oder geimpfte Personen.
3-G-Regel: Zutritt nur für negativ getestete, genesene oder geimpfte Personen.
Übergangsfrist bis 6.12.2021: Bis dahin ist der Zutritt auch mit Erstimpfung und zusätzlichem PCR-Test möglich.
Die aktuellen COVID-Maßnahmen können Sie auf der Website des zuständigen Ministeriums nachlesen: Coronavirus – Aktuelle Maßnahmen